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Wie versicherst du deinen Elektrobetrieb mit Mitarbeitern?

Team aus Elektrikern arbeitet gemeinsam an einer Elektroinstallation

Sobald der erste Geselle für dich auf die Baustelle geht, arbeitet jemand in deinem Namen, den du nicht ständig im Blick hast. Bohrt er eine fremde Leitung an oder klemmt er eine Zuleitung falsch, haftest du als Inhaber für den Schaden. Mit jedem Mitarbeiter verändert sich außerdem deine Absicherung. Zwei Versicherungen greifen dann ineinander und decken zwei völlig verschiedene Dinge ab. Hier liest du, wie du deinen Elektrobetrieb mit Angestellten absicherst und an welchen Stellen die meisten Betriebe eine Lücke haben.

Warum steigt dein Haftungsrisiko mit jedem Mitarbeiter?

Jeder zusätzliche Mann auf der Baustelle vervielfacht die Gelegenheiten für einen teuren Fehler. Du kannst nicht neben jedem Monteur stehen und jede Klemmstelle nachziehen. Rechtlich sitzt du trotzdem in der ersten Reihe. Nach § 831 BGB haftest du für Schäden, die deine Angestellten bei ihrer Arbeit anrichten, als sogenannter Geschäftsherr. Verursacht dein Geselle beim Kunden einen Wasserschaden, bekommst du die Rechnung, nicht dein Mitarbeiter. Genau dafür brauchst du eine Betriebshaftpflicht, die dein ganzes Team einschließt.

Sind Gesellen und Azubis über deine Betriebshaftpflicht mitversichert?

Ja. Eine Betriebshaftpflicht versichert nicht allein dich als Inhaber, sondern alle Personen, die in deinem Auftrag arbeiten. Fügt einer deiner Leute einem Dritten einen Schaden zu, tritt deine Police genauso ein, als hättest du selbst gepatzt. Diese Gruppen solltest du im Vertrag ausdrücklich wiederfinden:

  • fest angestellte Gesellen, Monteure und Meister deines Betriebs
  • Auszubildende und Praktikanten während ihrer Tätigkeit für dich
  • kurzfristige Aushilfen und Saisonkräfte in Auftragsspitzen
  • mitarbeitende Familienangehörige im Betrieb
  • Minijobber und Werkstudenten auf der Baustelle

Der Schutz gilt für Schäden an Dritten. Bohrt dein Azubi beim Kunden in eine Datenleitung, zahlt deine Betriebshaftpflicht. Verletzt sich derselbe Azubi dabei am Strom selbst, ist das ein anderer Fall, um den sich gleich die Berufsgenossenschaft kümmert.

Warum sind Azubis ein erhöhtes Risiko?

Ein Lehrling im ersten Jahr kann denselben Schaden anrichten wie ein Meister mit zwanzig Jahren Erfahrung, nur passiert ihm das deutlich schneller. Er kennt die Tücken einer alten Installation noch nicht, unterschätzt Restspannung und traut sich manchmal an Arbeiten, die er noch nicht beherrscht. Ein falsch gesetzter Bohrer, eine vergessene Sicherung, eine verwechselte Ader: Für den Kunden zählt am Ende nur der Schaden, nicht die Berufserfahrung des Verursachers. Deshalb muss deine Police jeden Auszubildenden voll einschließen und nicht nur die fertigen Fachkräfte.

Wo hört die Betriebshaftpflicht auf und wo beginnt die Berufsgenossenschaft?

Diese Trennung verstehen viele Betriebe erst im Schadenfall, und dann ist es spät. Die Betriebshaftpflicht zahlt für Schäden, die dein Betrieb einem Dritten zufügt, also dem Kunden, einem Passanten oder dem Nachbarn. Für Schäden, die deine Mitarbeiter an ihrer eigenen Gesundheit erleiden, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, im Elektrohandwerk die BG ETEM. Verunglückt dein Geselle bei einem Arbeitsunfall, tritt die Berufsgenossenschaft ein und nicht deine Haftpflicht. Diese Übersicht ordnet jede Personengruppe der richtigen Versicherung zu:

PersonengruppeSchaden an einem DrittenEigener Unfall oder Krankheit
Du als InhaberBetriebshaftpflichtfreiwillige Unternehmerversicherung der BG ETEM
Geselle oder MonteurBetriebshaftpflichtgesetzliche Unfallversicherung BG ETEM
AuszubildenderBetriebshaftpflichtgesetzliche Unfallversicherung BG ETEM
Aushilfe oder MinijobberBetriebshaftpflichtgesetzliche Unfallversicherung BG ETEM
Subunternehmernur bei ausdrücklichem Einschlusseigene Berufsgenossenschaft des Subunternehmers
Leiharbeiternur bei ausdrücklichem EinschlussBG des Verleihers

Warum ist die Berufsgenossenschaft für deinen Betrieb Pflicht?

Sobald du den ersten Mitarbeiter beschäftigst, wirst du von Gesetzes wegen Pflichtmitglied bei der BG ETEM. Die Anmeldung musst du innerhalb einer Woche nach der Einstellung erledigen. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei einem Arbeitsunfall deiner Leute die Heilbehandlung, die Reha und im schweren Fall eine Verletztenrente. Der Beitrag richtet sich nach einer festen Formel aus deiner Lohnsumme, der Gefahrklasse deines Gewerks und der jährlichen Umlageziffer. Weil das Elektrohandwerk in einer höheren Gefahrklasse liegt, fällt dieser Beitrag spürbar aus. Die Betriebshaftpflicht ersetzt diese Pflichtmitgliedschaft nicht, sondern läuft daneben.

Kann die Berufsgenossenschaft Geld von dir zurückfordern?

Das ist die Stelle, an der viele Inhaber blass werden. Zahlt die BG ETEM nach einem Arbeitsunfall an deinen verletzten Mitarbeiter, kann sie sich dieses Geld unter Umständen bei dir zurückholen. Nach § 110 SGB VII darf die Berufsgenossenschaft Rückgriff nehmen, wenn du den Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hast. Ein Beispiel aus dem Alltag: Du lässt an einer Anlage arbeiten, ohne sie freizuschalten, dein Geselle bekommt einen Stromschlag und trägt bleibende Schäden davon. Die BG übernimmt Behandlung und Rente und fordert die Summe anschließend von deinem Betrieb zurück. Solche Regressforderungen erreichen schnell einen sechsstelligen Betrag.

Eine gute Betriebshaftpflicht fängt genau diesen Rückgriff ab, wenn der Baustein „Regressansprüche der Sozialversicherungsträger“ eingeschlossen ist. Prüf deinen Vertrag auf diesen Punkt, denn in günstigen Standardtarifen fehlt er oft und du stehst mit dem Rückgriff allein da.

Rechnet dein Versicherer nach Lohnsumme oder nach Mitarbeiterzahl ab?

Beides kommt vor. Die meisten Betriebshaftpflichtverträge im Handwerk bemessen den Beitrag nach der Bruttojahreslohnsumme, seltener nach der Zahl der Beschäftigten oder nach dem Umsatz. Bei der Lohnsumme meldest du dem Versicherer, wie viel du im Jahr an Löhnen und Gehältern gezahlt hast. Wächst dein Team, steigt diese Summe und damit dein Beitrag. Dafür ist auch das größere Risiko deiner zusätzlichen Leute abgedeckt. Diese Bestandteile fließen in die Bruttojahreslohnsumme ein:

  • Bruttolöhne und Gehälter aller Angestellten
  • Vergütungen deiner Auszubildenden
  • Löhne von Aushilfen und Minijobbern
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zulagen

Rechnet dein Vertrag nach der reinen Mitarbeiterzahl ab, ist die Abrechnung einfacher, bildet die Realität aber gröber ab. Ein Betrieb mit fünf gut bezahlten Meistern trägt ein anderes Risiko als einer mit fünf Aushilfen. Bei der Lohnsumme zahlst du näher an deinem tatsächlichen Risiko.

Musst du Subunternehmer und Leiharbeiter mitversichern?

Ja, und zwar aktiv. Fremde Kräfte fallen nicht automatisch unter deine Police. Vergibst du Arbeiten an einen Nachunternehmer oder holst du dir über eine Zeitarbeitsfirma Leute auf die Baustelle, musst du das mit deinem Versicherer vereinbaren. Sonst bleibt eine Lücke, sobald einer dieser Fremden einen Schaden verursacht, für den am Ende du geradestehst. Achte bei fremden Kräften auf diese Punkte:

  • Subunternehmer sind namentlich oder als Gruppe im Vertrag eingeschlossen.
  • Leih- und Zeitarbeitskräfte gelten während ihres Einsatzes bei dir als mitversichert.
  • Setzt du regelmäßig Nachunternehmer ein, meldest du das bei Vertragsabschluss.
  • Bei größeren Aufträgen lässt du dir die Haftpflicht deiner Subunternehmer nachweisen.

Was musst du melden wenn dein Team wächst?

Dein Vertrag beruht auf den Angaben, die du bei Abschluss gemacht hast. Wächst dein Betrieb, ändern sich diese Grundlagen und du hast eine Anzeigepflicht gegenüber deinem Versicherer. Meldest du deutlich zu wenig Lohnsumme oder verschweigst neue Leute, spricht man von einer Unterversicherung und der Versicherer kürzt die Leistung im Schadenfall anteilig. Diese Änderungen gehören auf den Tisch deines Versicherers:

  • eine deutlich gestiegene Lohnsumme durch neue Angestellte
  • zusätzliche Auszubildende oder Aushilfen im Betrieb
  • der Wechsel vom Einzelkämpfer zum Betrieb mit mehreren Kolonnen
  • neue Gewerke wie Photovoltaik, Speicher oder Ladetechnik durch dein größeres Team
  • der erstmalige Einsatz von Subunternehmern oder Leiharbeitern

Ein Betrieb, der vom Ein-Mann-Start zum Team mit fünf Leuten gewachsen ist, hat fast immer einen Vertrag, der noch den alten Zustand abbildet. Genau dort klaffen im Ernstfall die teuersten Lücken. Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO vergleichen wir bei COVAGO deinen bestehenden Vertrag mit dem Markt, prüfen den Einschluss deiner Mitarbeiter, den Regressschutz gegenüber der Berufsgenossenschaft und die richtige Abrechnungsgrundlage. Der Check kostet dich nichts und zeigt dir schwarz auf weiß, ob dein Elektrobetrieb mit Angestellten sauber abgesichert ist. kostenloses Angebot anfordern

Melanie Schaser
Über den Autor

Melanie Schaser

Melanie begleitet Elektrobetriebe von der ersten Anfrage bis zur Regulierung im Schadenfall. Sie kennt die Anforderungen im Handwerk und sorgt dafür, dass im Ernstfall alles schnell und sauber läuft.

m.schaser@covago.de +49 (0) 821 89 98 27-33
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