Du stehst mit einem Bein im Schaltschrank und mit dem anderen in der Haftung. Wenn nach deiner Arbeit ein Mensch verletzt wird oder fremdes Eigentum kaputtgeht, zahlst du. So will es das Gesetz. Die Betriebshaftpflicht springt genau an dieser Stelle ein und trägt die Kosten, die dich als Elektrobetrieb sonst dein Erspartes und im Ernstfall deine Existenz kosten würden. Hier liest du, wie Personenschäden und Sachschäden abgesichert sind und worauf du bei deiner Police achten solltest.
Was zählt bei Elektroarbeiten als Personenschaden?
Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch durch deine Arbeit körperlich verletzt wird, an seiner Gesundheit Schaden nimmt oder stirbt. Der Kunde, ein Passant, ein Mitarbeiter deines Auftraggebers: Sobald ein Dritter zu Schaden kommt, greift dieser Begriff. Gerade in der Elektrobranche ist das Risiko hoch, weil Strom unsichtbar ist und Fehler oft erst später auffallen.
Diese Situationen aus dem Elektroalltag gelten typischerweise als Personenschaden:
- Ein Kunde erleidet einen Stromschlag, weil eine Steckdose nach deiner Installation falsch verdrahtet ist.
- Dir fällt beim Arbeiten auf der Leiter ein Akkuschrauber aus der Hand und trifft die Bauherrin am Kopf.
- Nach einem Verkabelungsfehler entsteht ein Brand und ein Bewohner atmet Rauchgas ein.
- Ein nicht abgesicherter Sicherungskasten steht offen und ein Kind greift hinein.
Und was fällt unter einen Sachschaden?
Ein Sachschaden entsteht, wenn du fremdes Eigentum beschädigst oder zerstörst. Bei Elektrikern passiert das häufig beiläufig, während die eigentliche Arbeit sauber läuft. Du bohrst in eine Wasserleitung, du beschädigst beim Schlitzen eine fremde Datenleitung oder dein Werkzeug hinterlässt Kratzer im frisch verlegten Parkett.
Solche Sachschäden treten bei Elektroarbeiten immer wieder auf:
- Beim Bohren triffst du eine wasserführende Leitung und die Wohnung darunter läuft voll.
- Ein Kurzschluss durch deine Verkabelung setzt teure Küchengeräte des Kunden außer Betrieb.
- Beim Verlegen von Leerrohren beschädigst du den frisch gegossenen Estrich.
- Funkenflug beim Trennschleifen brennt Löcher in ein hochwertiges Sofa.
Was übernimmt die Betriebshaftpflicht bei einem Personenschaden?
Bei einem verletzten Menschen bleibt es selten bei der Arztrechnung. Die Folgekosten ziehen sich oft über Jahre und die Versicherung tritt für die gesamte Kette ein. Behandlung, Reha, Ausgleich für entgangenes Einkommen und im schweren Fall eine Rente, die den Geschädigten für den Rest seines Lebens begleitet.
Diese Leistungen deckt eine gute Betriebshaftpflicht bei Personenschäden ab:
- Behandlungskosten: Notarzt, Krankenhaus, Operationen und alle medizinisch nötigen Maßnahmen.
- Reha und Pflege: Anschlussheilbehandlung, Therapien und dauerhafte Pflege bei bleibenden Schäden.
- Schmerzensgeld: Ausgleich für Schmerzen und dauerhafte Beeinträchtigung nach § 253 Abs. 2 BGB.
- Verdienstausfall: Ersatz für das Einkommen, das dem Geschädigten während der Genesung entgeht.
- Lebenslange Rente: Regelmäßige Zahlung, wenn jemand dauerhaft arbeitsunfähig oder pflegebedürftig bleibt.
Ein Zahlenbeispiel macht die Größenordnung deutlich. Ein Kunde bekommt durch eine falsch angeschlossene Steckdose einen Stromschlag, liegt im Krankenhaus und behält bleibende Nervenschäden zurück. Behandlung, Schmerzensgeld und lebenslange Rente summieren sich schnell auf 320.000 Euro. Ohne Versicherung zahlst du das aus eigener Tasche.
Warum werden Personenschäden so teuer?
Personenschäden sind der teuerste Bereich der Haftung, weil ein verletzter Mensch nicht mit einer Einmalzahlung erledigt ist. Bleibt jemand querschnittsgelähmt oder pflegebedürftig, läuft die Rente über Jahrzehnte. Dazu kommen Umbauten der Wohnung, Pflegepersonal und der komplette entgangene Verdienst über ein ganzes Erwerbsleben. Solche Fälle erreichen regelmäßig einen sechs- bis siebenstelligen Betrag.
Deshalb empfehlen Verbraucherschützer und Fachleute für Handwerksbetriebe eine pauschale Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Für Gewerke mit erhöhtem Risiko wie das Elektrohandwerk sind 5 Millionen Euro oder mehr sinnvoll. Die Beitragsunterschiede zwischen 3 und 10 Millionen Euro Deckung fallen gering aus, der Unterschied im Ernstfall ist gewaltig.
Wo liegt der Unterschied zu Vermögensfolgeschäden?
Neben Personen- und Sachschäden gibt es Vermögensschäden. Man trennt sie danach, ob sie aus einem Personen- oder Sachschaden folgen. Ein unechter Vermögensschaden hängt an einem solchen Schaden. Verletzt sich dein Kunde durch den Stromschlag und kann drei Wochen nicht arbeiten, ist sein Verdienstausfall die Vermögensfolge aus dem Personenschaden. Diese Folgekosten sind über die normale Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Ein echter Vermögensschaden entsteht dagegen ohne verletzte Person und ohne beschädigte Sache. Du planst eine Elektroinstallation falsch, der Bauablauf verzögert sich und dem Auftraggeber entstehen reine Geldeinbußen. Für diesen Bereich brauchst du einen gesonderten Einschluss, die sogenannte Vermögensschaden-Haftpflicht. Achte beim Vertrag darauf, dass dieser Baustein für dein Gewerk enthalten ist.
Wer ist über deine Police mitversichert?
Deine Betriebshaftpflicht schützt nicht nur dich als Inhaber. Alle Personen, die in deinem Auftrag arbeiten, sind in der Regel eingeschlossen. Das ist wichtig, weil ein Azubi im ersten Lehrjahr denselben teuren Schaden verursachen kann wie du selbst.
Typischerweise sind diese Personengruppen über eine Elektriker-Police mitversichert:
- Festangestellte Gesellen und Monteure deines Betriebs.
- Auszubildende und Praktikanten während ihrer Tätigkeit für dich.
- Kurzfristige Aushilfen und Saisonkräfte auf der Baustelle.
- Eingesetzte Subunternehmer, sofern sie im Vertrag ausdrücklich mitversichert sind.
Beim Punkt Subunternehmer lohnt der genaue Blick. Manche Tarife schließen deren Schäden nur ein, wenn du das gesondert vereinbarst. Setzt du regelmäßig Nachunternehmer ein, sprich das aktiv an, damit im Schadenfall keine Deckungslücke bleibt.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage haftest du überhaupt?
Die zentrale Norm ist § 823 BGB. Wer einem anderen widerrechtlich Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum schädigt, muss den Schaden ersetzen. Für dich als Elektrobetrieb heißt das: Du haftest für Fehler deiner Arbeit in unbegrenzter Höhe. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Die Haftung endet nicht am Betriebsvermögen, sondern reicht bis in dein Privatvermögen. Haus, Auto und Erspartes stehen im Ernstfall im Feuer.
Genau hier setzt die Betriebshaftpflicht an. Sie prüft zunächst, ob die Forderung gegen dich berechtigt ist, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt bei berechtigten Forderungen die Zahlung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Diese Abwehrfunktion ist bares Geld wert, weil auch die Anwalts- und Gerichtskosten eines Rechtsstreits auf dich zukommen.
Wie sieht die Haftung an echten Schadenfällen aus?
Die folgende Übersicht zeigt dir vier typische Fälle aus dem Elektrohandwerk und wer am Ende zahlt:
| Schadenbeispiel | Schadenart | Wer haftet und was zahlt die Versicherung |
|---|---|---|
| Stromschlag durch falsch verdrahtete Steckdose, bleibende Nervenschäden | Personenschaden | Der Elektrobetrieb haftet nach § 823 BGB, die Betriebshaftpflicht zahlt rund 320.000 Euro für Behandlung, Schmerzensgeld und Rente |
| Bohrung trifft Wasserleitung, Wohnung darunter überschwemmt | Sachschaden | Der Betrieb haftet, die Versicherung trägt Trocknung, Renovierung und beschädigtes Mobiliar |
| Brand nach Verkabelungsfehler, Bewohner erleidet Rauchvergiftung | Personen- und Sachschaden | Der Betrieb haftet, die Police zahlt Heilbehandlung sowie den Wiederaufbau der beschädigten Bausubstanz |
| Beschädigter Estrich beim Verlegen von Leerrohren | Sachschaden | Der Betrieb haftet, die Versicherung übernimmt die Kosten für neuen Estrich |
Wie sicherst du deinen Elektrobetrieb richtig ab?
Der wichtigste Hebel ist eine ausreichend hohe Deckungssumme. Weil ein einziger Personenschaden mit Dauerpflege in die Millionen geht, solltest du bei mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden starten. Prüfe außerdem, ob Tätigkeitsschäden, Bearbeitungsschäden und der Einschluss von Subunternehmern in deinem Vertrag stehen, denn diese Punkte fehlen in günstigen Standardtarifen oft.
Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO vergleichen wir bei COVAGO die Angebote am Markt und finden den Tarif, der zu deinem Gewerk und deinen Baustellen passt. Wir schauen genau hin, wo bei deiner jetzigen Police Lücken klaffen, und rechnen dir schwarz auf weiß vor, was guter Schutz kostet. Willst du wissen, wie dein Betrieb im Ernstfall wirklich dasteht? Dann fordere jetzt dein kostenloses Angebot anfordern.
