Hinweis: Beträgt die Vertragsdauer mindestens 1 Jahr, verlängert sich dein Vertrag von Jahr zu Jahr, wenn er von Dir nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
- Den allgemeinen Bedingungen für die Sneakversicherung der Mannheimer Versicherung AG (Mannheimer AB-Sach 08)
- Die ARTIMA Pro-Bedingungen für die Versicherung von Sammlergegenstände im Privatbesitz (ARTIMA Pro VB-Kunstgegenstände 13)
- Zusätzlich gelten die jeweiligen Klauseln und besondere Bestimmungen, die bei dem gewünschten Versicherungsschutz genannt sind. Es gilt deutsches Recht