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Jahresbeitrag in Euro:

Vers.-Steuer (z. Zt. 19 %):

Jährlicher Beitrag gemäß Zahlungsweise inkl. Vers.-Steuer:

Weitere Voraussetzungen:

  • Dein Versicherungsort für deine Sneakers entspricht den Mindestsicherungen (Gebäude mit Massivbauweise, massive Tür, mind. 40 mm stark und ein bündig montiertes Zylinderschloss)
  • Deine Sneakersammlung ist dein Privateigentum und dient dir nicht zu gewerblichen Zwecken (Handel)
  • Die von dir gewählte Absicherung entspricht dem Gesamtwert deiner Sammelstücke, jedoch hat ein einzelnes Paar Sneaker den maximalen Wert von 50.000 Euro

HINWEIS: Damit wir die Absicherung deiner Sneakers gewährleisten können, benötigen wir beim Abschluss zwingend einen Dokumentationsnachweis deiner Sneaker-Sammlung (inkl. Foto jedes einzelnen Paares)

Leider sind die Voraussetzungen für unsere Verischerung nicht erfüllt.

Hinweis: Auch bei abweichendem/r Beitragszahler(in) bleibt Beitragsschuldner(in) und Adressat für Mahnungen der/die Kontoinhaber(in).

Zahlungsweise

Jährlich

Hinweis: Beträgt die Vertragsdauer mindestens 1 Jahr, verlängert sich dein Vertrag von Jahr zu Jahr, wenn er von Dir nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

- Den allgemeinen Bedingungen für die Sneakversicherung der Mannheimer Versicherung AG (Mannheimer AB-Sach 08)

- Die ARTIMA Pro-Bedingungen für die Versicherung von Sammlergegenstände im Privatbesitz (ARTIMA Pro VB-Kunstgegenstände 13)

- Zusätzlich gelten die jeweiligen Klauseln und besondere Bestimmungen, die bei dem gewünschten Versicherungsschutz genannt sind. Es gilt deutsches Recht