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Was sind Vermögensfolgeschäden im Elektrohandwerk?

Elektriker vor einer stillstehenden Anlage nach einem Stromausfall

Du hast eine Anlage sauber verkabelt, alles läuft, und trotzdem flattert Wochen später eine Rechnung über 40.000 Euro ins Haus. Kein Kratzer an einer Maschine, keine verletzte Person, nur eine Zahl. Genau hier beginnt das Feld der Vermögensschäden, und genau hier trennt sich die Standard-Betriebshaftpflicht von dem, was ein Elektrobetrieb mit Gewerbekunden wirklich braucht.

Was ist überhaupt ein Vermögensschaden im Elektrobetrieb?

Ein Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Nachteil beim Kunden. Niemand wird verletzt, keine Sache geht kaputt. Der Kunde verliert schlicht Geld, weil etwas nicht funktioniert oder zu spät fertig wird. Für dich als Elektriker ist das ein eigener Schadentyp neben Personen- und Sachschaden, und er wird von den Versicherern nach der Ursache getrennt.

Die Versicherer unterscheiden dabei zwei Fälle:

  • Unechter Vermögensschaden: Der finanzielle Verlust folgt aus einem vorherigen Personen- oder Sachschaden. Man nennt ihn auch Vermögensfolgeschaden.
  • Echter Vermögensschaden: Der finanzielle Verlust entsteht ganz ohne Personen- oder Sachschaden, etwa aus einem Planungsfehler oder einer falschen Beratung.

Worin unterscheiden sich echte und unechte Vermögensschäden?

Der Unterschied klingt nach Wortklauberei, entscheidet aber darüber, ob deine Versicherung zahlt. Beim unechten Vermögensschaden gibt es immer einen greifbaren Erstschaden. Du beschädigst beim Bohren eine Wasserleitung, das Wasser legt den Serverraum lahm, der Kunde verliert Umsatz. Der Umsatzverlust hängt am Sachschaden und wird deshalb wie ein Anhängsel behandelt.

Beim echten Vermögensschaden fehlt dieser Erstschaden komplett. Du berechnest die Absicherung einer Anlage falsch, die Maschine läuft, alles sieht heil aus, und trotzdem produziert der Betrieb tagelang Ausschuss. Kein Kabel ist durchgebrannt, kein Mitarbeiter gestürzt. Der Schaden steckt allein im Geldbeutel des Kunden.

Warum zahlt die Betriebshaftpflicht bei Vermögensfolgeschäden?

Die klassische Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden. Weil der unechte Vermögensschaden untrennbar an so einem Erstschaden hängt, läuft er automatisch mit. Der Versicherer reguliert den Sachschaden und die daraus entstehenden Folgekosten in einem Aufwasch.

Diese Fälle landen bei Elektrobetrieben regelmäßig auf dem Tisch:

  • Beim Verlegen einer Leitung beschädigst du ein Datenkabel. Der Produktionsrechner fällt aus, die Fertigung steht für einen halben Tag. Der Verdienstausfall zählt als Folge des Sachschadens.
  • Du montierst eine Außenreklame und markierst ein Kabel am Boden nicht. Die Kundin stürzt, verletzt sich und fällt eine Woche im eigenen Laden aus. Ihr Verdienstausfall folgt aus dem Personenschaden.
  • Ein Kurzschluss durch deine fehlerhafte Klemmstelle setzt eine Kühlanlage außer Betrieb. Die verdorbene Ware und der Ausfall gehören zum Sachschaden am Gerät.

In allen drei Fällen greift die normale Betriebshaftpflicht, weil vorher etwas beschädigt wurde oder jemand zu Schaden kam.

Wann lässt dich die normale Betriebshaftpflicht im Regen stehen?

Sobald der Erstschaden fehlt, schließt die Standardpolice den echten Vermögensschaden aus. Für diese Fälle brauchst du den ausdrücklichen Einschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht in deinem Vertrag. Ohne diesen Baustein zahlst du eine reine Geldforderung aus eigener Tasche.

Typische Auslöser für echte Vermögensschäden im Elektrohandwerk:

  • Ein Planungs- oder Berechnungsfehler bei der Auslegung einer Anlage
  • Eine falsche Beratung zur Dimensionierung oder zur Schutztechnik
  • Eine verzögerte Inbetriebnahme, die eine Vertragsstrafe auslöst
  • Ein Programmierfehler in der Gebäudesteuerung ohne Beschädigung der Hardware
  • Ein fehlerhaftes Prüfprotokoll, auf das der Kunde sich verlassen hat

Welche echten Vermögensschäden treffen Elektriker besonders oft?

Drei Situationen tauchen in der Praxis immer wieder auf. Sie zeigen, wie schnell aus einem kleinen Fehler eine große Summe wird.

Die Kühlung einer Bäckerei fällt aus, weil du die Steuerung falsch parametriert hast. Das Gerät selbst bleibt heil, doch die Teiglinge und die Rohware sind hin. Der Bäcker fordert 12.000 Euro für verdorbene Ware und entgangenen Verkauf. Ein Sachschaden an der Anlage liegt nicht vor, also ist es ein echter Vermögensschaden.

Ein Rechenzentrum steht still, weil deine Beratung zur Notstromversorgung einen Denkfehler enthielt. Die Server sind unversehrt, trotzdem verliert der Betreiber pro Stunde mehrere Tausend Euro Umsatz. Auch hier gibt es keinen Sachschaden, nur die Rechnung für die Ausfallzeit.

Bei einem Hallenneubau ziehst du dich mit der Elektroinstallation in Verzug. Der Generalunternehmer kann nicht abnehmen und stellt dir laut Vertrag eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro Tag in Rechnung. Nach zwei Wochen sind das 7.000 Euro, ohne dass irgendetwas beschädigt wurde.

Wie ordnest du einen Schadenfall richtig ein?

Diese Übersicht zeigt dir für typische Elektro-Fälle, ob die Standard-Betriebshaftpflicht zahlt:

SchadenfallEcht oder unechtGedeckt in Standard-BHV
Beschädigtes Datenkabel legt Produktion lahmUnechtJa
Kurzschluss zerstört Ware in der KühlungUnechtJa
Kunde stürzt über unmarkiertes Kabel und fällt ausUnechtJa
Falsche Parametrierung verdirbt Bäckerei-WareEchtNein, nur mit Einschluss
Fehlberatung stoppt RechenzentrumEchtNein, nur mit Einschluss
Verzug löst Vertragsstrafe ausEchtNein, nur mit Einschluss
Fehlerhaftes Prüfprotokoll führt zu FehlinvestitionEchtNein, nur mit Einschluss

Warum ist das gerade bei Industrie- und Gewerbekunden so brisant?

Beim Privatkunden bleibt ein echter Vermögensschaden meist überschaubar. Bei einem Produktionsbetrieb hängt an jeder Stunde Stillstand bares Geld, oft mehr als der Auftrag selbst wert war. Wer Schaltanlagen baut, Steuerungen programmiert oder Prüfungen nach DGUV V3 abnimmt, arbeitet an Stellen, an denen ein Fehler nicht das Gerät, sondern den laufenden Betrieb trifft.

Das Risiko wächst mit diesen Tätigkeiten:

  • Planung und Auslegung von Anlagen für gewerbliche Auftraggeber
  • Beratung zu Energieversorgung, Schutztechnik oder Automatisierung
  • Programmierung von Gebäude- und Maschinensteuerungen
  • Prüf- und Messdienstleistungen mit schriftlichem Protokoll
  • Termingebundene Projekte mit vereinbarter Vertragsstrafe

Je mehr du berätst und planst, desto größer wird der Teil deiner Arbeit, den eine reine Betriebshaftpflicht ohne Zusatzbaustein nicht abdeckt.

Wie prüfst du deinen eigenen Vertrag?

Hol deine Police heraus und geh sie Punkt für Punkt durch. Diese Fragen bringen dich schnell zum Kern:

  • Steht in den Bedingungen ausdrücklich ein Einschluss für echte Vermögensschäden oder eine Vermögensschadenhaftpflicht?
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme für diesen Baustein und passt sie zu den Aufträgen deiner Gewerbekunden?
  • Sind Beratungs- und Planungsleistungen im Leistungsbild genannt oder nur Montage und Installation?
  • Welche Selbstbeteiligung gilt pro Schadenfall?
  • Sind Vertragsstrafen aus Terminverzug mitversichert oder ausgeschlossen?

Findest du keinen passenden Passus, hast du eine Lücke, die dich im Ernstfall den Wert eines ganzen Projekts kostet. Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO vergleichen wir die Bedingungen mehrerer Anbieter und schauen, ob dein Vertrag zu deinem tatsächlichen Kundenkreis passt. Wenn du wissen willst, wo du stehst: kostenloses Angebot anfordern.

Melanie Schaser
Über den Autor

Melanie Schaser

Melanie begleitet Elektrobetriebe von der ersten Anfrage bis zur Regulierung im Schadenfall. Sie kennt die Anforderungen im Handwerk und sorgt dafür, dass im Ernstfall alles schnell und sauber läuft.

m.schaser@covago.de +49 (0) 821 89 98 27-33
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