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Was deckt die Betriebshaftpflicht für Elektriker ab?

Elektriker vor einer fertigen Elektroinstallation im Neubau

Als Elektriker arbeitest du täglich an fremdem Eigentum. Du bohrst in Wände, ziehst Leitungen, schließt Anlagen an. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht, und aus einem Routineauftrag wird ein Schaden von mehreren tausend Euro. Die Betriebshaftpflicht springt dann ein, wenn du oder deine Leute jemand anderem Schaden zufügen. Wie weit dieser Schutz reicht und wo die typischen Lücken liegen, klären wir hier Punkt für Punkt.

Welche Grundschäden deckt die Police überhaupt ab?

Jede Betriebshaftpflicht ruht auf drei Säulen. Diese drei Schadenarten bilden den Kern jeder Police im Elektrohandwerk.

  • Personenschäden: Ein Kunde stolpert über deine ausgelegte Kabeltrommel und bricht sich das Handgelenk. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und ein möglicher Verdienstausfall summieren sich schnell auf sechsstellige Beträge.
  • Sachschäden: Beim Einbau eines neuen Zählerschranks verursachst du einen Kurzschluss, der die Küchengeräte des Kunden zerstört. Die Police ersetzt Fernseher, Kühlschrank oder Serveranlage.
  • Vermögensfolgeschäden: Fällt durch deinen Fehler die Stromversorgung einer Bäckerei aus, verdirbt die Ware und der Betrieb steht still. Diesen finanziellen Folgeschaden aus einem Sachschaden trägt die Versicherung mit.

Wichtig ist die Abgrenzung bei Vermögensschäden. Gedeckt sind sogenannte unechte Vermögensschäden, also finanzielle Folgen aus einem Personen- oder Sachschaden. Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden brauchen einen eigenen Einschluss in der Police.

Warum ist die Bearbeitungsklausel für Elektriker der wichtigste Baustein?

Genau hier trennt sich brauchbarer Schutz von einer Police mit gefährlichen Löchern. Bearbeitungsschäden und Tätigkeitsschäden sind Schäden an genau den Sachen, an denen du gerade arbeitest oder die du dafür anfasst. Und die sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) zunächst ausgeschlossen.

Für dich als Elektriker ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme. Du bearbeitest ständig fremdes Eigentum: die Wand, in die du schlitzt, die Anlage, die du verkabelst, den Verteiler, den du umbaust. Beschädigst du dabei die Sache selbst, greift die normale Sachschadendeckung eben nicht. Erst die Bearbeitungsklausel holt diese Fälle zurück in den Schutz.

Diese Punkte solltest du zur Bearbeitungsklausel im Kopf haben.

  • Die Versicherer arbeiten hier fast immer mit einem Sublimit. Das ist eine Höchstsumme unterhalb der eigentlichen Deckungssumme. Als Marktstandard gelten seit einigen Jahren 1 Mio. € für Bearbeitungsschäden.
  • Ältere Verträge tragen oft nur 100.000 € oder weniger. Bei einem Brand nach fehlerhafter Installation ist diese Summe schnell aufgebraucht.
  • Viele Tarife setzen einen Selbstbehalt an, häufig 150 € bis 250 € pro Schadenfall.
  • Prüfe, ob wirklich alle Tätigkeiten mitversichert sind, auch das Prüfen, Messen und Warten fremder Anlagen.

Was sind Leitungs- und Kabelschäden genau?

Diese Sonderform der Tätigkeitsschäden verdient einen eigenen Blick, weil sie im Elektroalltag oft teuer wird. Gemeint sind Schäden an Erdleitungen, elektrischen Freileitungen und Oberleitungen. Trennst du beim Erdaushub versehentlich ein fremdes Stromkabel oder eine Datenleitung, entstehen neben der Reparatur schnell Folgekosten durch Versorgungsausfall.

Achte darauf, dass deine Police Leitungsschäden ausdrücklich einschließt und die Summe zur Größe deiner Aufträge passt. Bei Arbeiten an öffentlichen Netzen können hier sehr hohe Beträge zusammenkommen.

Zahlt die Versicherung bei Feuer und Wasser nach fehlerhafter Installation?

Ja, und das gehört zu den heikelsten Risiken deines Berufs. Ein schlecht geklemmter Kontakt, eine überlastete Leitung, ein Fehler in der Sicherung: Daraus wird ein Kabelbrand, der ein ganzes Haus in Mitleidenschaft zieht. Solche Feuerschäden nach mangelhafter Elektroinstallation deckt die Betriebshaftpflicht, sofern kein Vorsatz vorliegt.

Ähnlich verhält es sich mit Leitungswasser. Beschädigst du beim Setzen einer Dose ein Wasserrohr und die Wohnung darunter läuft voll, ist das ein klassischer Sach- und Folgeschaden. Bei einem Wohnungsbrand kommen zur Bausubstanz oft Hotelkosten und der Verdienstausfall des Bewohners hinzu, was den Schaden leicht in den Bereich von 100.000 € und mehr treibt.

Was sind Obhutsschäden im Elektrobetrieb?

Obhutsschäden betreffen fremde Sachen, die du gemietet, geleast oder zur Bearbeitung übernommen hast. Ein geliehenes Hubarbeitsgerät, ein zur Reparatur angenommener Schaltschrank oder Werkzeug, das dir der Auftraggeber stellt: Geht so etwas in deiner Obhut kaputt, brauchst du dafür einen passenden Einschluss.

Prüfe bei Mietsachschäden besonders die Deckung für gemietete Räume und Maschinen, denn hier gelten oft eigene Sublimits.

Wer ist über deine Police mitversichert?

Ein Schaden entsteht selten nur durch den Chef persönlich. Deshalb sollten alle mitarbeitenden Personen im Schutz stehen.

  • Festangestellte Gesellen und Monteure während ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betrieb.
  • Auszubildende, deren Fehler in der Anlernphase gehäuft vorkommen.
  • Aushilfen und Saisonkräfte, die du kurzfristig einsetzt.
  • Subunternehmer, sofern die Police sie ausdrücklich einbezieht. Ohne diese Klausel bleibst du auf Schäden deiner Nachunternehmer sitzen.

Was bringt dir der passive Rechtsschutz?

Nicht jede Forderung gegen dich ist berechtigt. Ein Kunde behauptet, du hättest seinen Boden zerkratzt, dabei war der Kratzer längst da. Die Betriebshaftpflicht enthält einen passiven Rechtsschutz und prüft für dich, ob der Anspruch überhaupt besteht.

Ist die Forderung unbegründet, wehrt die Versicherung sie ab und trägt die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es zum Streit kommt. Diese Abwehrfunktion wiegt in der Praxis oft schwerer als die reine Zahlung, weil sie dich vor überzogenen Ansprüchen schützt.

Wie weit reicht deine gesetzliche Haftung nach dem BGB?

Nach § 823 BGB haftest du für Schäden, die du einem Dritten schuldhaft zufügst, in unbegrenzter Höhe. Der Gesetzgeber kennt keine Obergrenze. Verletzt sich ein Mensch schwer und wird zum Pflegefall, können Renten und Behandlungskosten über Jahrzehnte laufen.

Deine Betriebshaftpflicht übernimmt diese gesetzliche Haftung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Genau deshalb solltest du bei der Summe nicht sparen. Für einen Elektrobetrieb gelten pauschal 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden als sinnvolle Untergrenze, viele Anbieter setzen im Jahr 2026 bereits 10 Mio. € an.

Was zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?

Genauso wichtig wie die Deckung sind die klaren Grenzen. Diese Fälle musst du selbst tragen.

  • Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche: Deine eigentliche Arbeitsleistung ist nicht versichert. Verlegst du eine Leitung falsch und musst sie neu ziehen, zahlst du diese Nachbesserung aus eigener Tasche.
  • Mängel am eigenen Werk: Ein Fehler an genau der Anlage, die du errichtet hast, gilt als Gewährleistung und fällt nicht unter den Haftpflichtschutz.
  • Vorsatz: Schäden, die du bewusst und gewollt herbeiführst, sind ausgeschlossen.
  • Reine Vertragsstrafen: Pönale und vereinbarte Konventionalstrafen ersetzt die Police nicht.

Der Unterschied ist einfach: Versichert ist der Schaden am fremden Umfeld deiner Arbeit, nicht die Korrektur der Arbeit selbst.

Welcher Schaden ist gedeckt und welcher nicht?

Diese Übersicht bringt die typischen Fälle aus deinem Arbeitstag auf den Punkt.

SchadenartBeispiel aus dem ElektroalltagGedeckt
PersonenschadenKunde stürzt über die KabeltrommelJa
SachschadenKurzschluss zerstört KüchengeräteJa
BearbeitungsschadenWand beim Schlitzen beschädigtJa, auf Sublimit achten
LeitungsschadenFremdes Erdkabel beim Aushub durchtrenntJa, wenn eingeschlossen
FeuerschadenKabelbrand nach fehlerhafter KlemmungJa
ObhutsschadenGeliehenes Hubgerät fällt umJa, wenn eingeschlossen
NacherfüllungFalsch verlegte Leitung neu ziehenNein
VorsatzBewusst herbeigeführter SchadenNein

Wie findest du die passende Deckung für deinen Betrieb?

Die Unterschiede zwischen den Tarifen stecken im Detail, vor allem bei den Sublimits für Bearbeitungs- und Leitungsschäden. Ein günstiger Beitrag nützt dir wenig, wenn beim Brandschaden nach 100.000 € Schluss ist. Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO vergleichen wir für dich die Bedingungen der Anbieter und achten darauf, dass deine Tätigkeiten als Elektriker sauber abgebildet sind. Fordere jetzt dein kostenloses Angebot anfordern an und lass deinen Schutz auf die Risiken im Elektrohandwerk zuschneiden.

Johannes Haumann
Über den Autor

Johannes Haumann

Johannes betreut Elektrobetriebe von der Gründung bis zum Betrieb mit mehreren Kolonnen. Sein Schwerpunkt liegt auf Haftpflichtkonzepten für das Elektrohandwerk mit Photovoltaik, Speichern und Gebäudetechnik. Er prüft bestehende Verträge auf Lücken und stellt für jeden Betrieb den passenden Schutz zusammen.

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